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   OLG Hamm, 17.02.1999 - 30 U 77/98   

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https://dejure.org/1999,11460
OLG Hamm, 17.02.1999 - 30 U 77/98 (https://dejure.org/1999,11460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.1999 - 30 U 77/98 (https://dejure.org/1999,11460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 30 U 77/98 (https://dejure.org/1999,11460)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 804
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.1999 - 30 U 77/98
    Die Akten 7 (24) C 149/95 AG Detmold = 2 S 253/96 LG Detmold lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Köln, 23.03.2004 - 22 U 139/03

    Keine Haftung des Vermieters bei Drittschäden durch auslaufendes Aquarium eines

    Das Eindringen von Wasser in die von der Klägerin angemieteten Räume beruhte nicht auf baulichen Mängeln des Objekts, etwa einer Undichtigkeit des Gebäudes, (so im Fall OLG Hamm, NZM 1999, 804), oder einem Fehler im Wasserleitungssystem, soweit es in den Verantwortungsbereich der Vermieterin fällt.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00

    Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten

    Deshalb haftet der Vermieter auch dann, wenn durch unsachgemäße Bauarbeiten am und im Bereich des Gebäudes, in dem die Mietsache gelegen ist, ein Mangel der Mietsache und dadurch ein Schaden des Mieters entsteht, denn der Vermieter ist auch während der Ausführung von Bauarbeiten verpflichtet, die mietvertraglich geschuldete Beschaffenheit der Mietsache grundsätzlich sicherzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.2000, ZMR 2000, 590, Unbenutzbarkeit der Mieträume durch Eindringendes Gas als Folge von Arbeiten an den Kaminen des Hauses; OLG Hamm, a.a.O. unter Hinweis auf Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III 1385, für den Fall dass durch unsachgemäße Arbeiten am Dach des Hauses Feuchtigkeit in die Mieträume eindringt und dadurch ein Mangel am Mietobjekt und ein Schaden des Mieters entsteht; OLG Hamm, Urt. v. 17.2.1999, NZM 1999, 804 für den Fall eines Platzregenschadens bei umbaubedingter Dachöffnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.2.2000, NJW-RR 2000, 531, für den Fall von Umsatzeinbußen des Mieters infolge von Einrüstungsarbeiten an der Fassade des Hauses).
  • AG Dortmund, 19.09.2011 - 426 C 6424/09

    Vermieter muss die in der vermieteten Wohnung bestehenden Feuchtigkeitsschäden

    Der Vermieter kann sich zwar entlasten; gelingt ihm dies nicht, so muss er für den Schaden einstehen (vgl. etwa OLG Celle , Urt. v. 29.11.1995, Az. 2 U 210/94, NJW-RR 1996, 521 [522]; OLG Hamm , Urt. v. 17.02.1999, Az. 30 U 77/98, NZM 1999, 804 [805]; Blank , in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., 2008, § 536a, Rdnr. 31).
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